Flur H3Hof H3Hof H2Cafeteria H2Hof H3Tor H2Hof H3

Felix-Mendelssohn-Bartholdy

Gymnasium

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Leitfaden: Wahlen der Elternvertretung am Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasium (FMBG)

Liebe Eltern, liebe Lehrkräfte,

wir freuen uns, Euch und Ihnen auf dieser Seite alle wichtigen Informationen und Materialien für die Wahlen der Elternvertretung in den Klassen zur Verfügung zu stellen.

Ein besonderer Dank gilt dem Landeselternausschuss Berlin (LEA) und dem Bezirkselternausschuss (BEA) Marzahn-Hellersdorf, die diese hilfreiche Materialsammlung erstellt und uns über den BEA Pankow zur Verfügung gestellt haben. Wir werden diese Sammlung kontinuierlich für Sie aktualisieren.

Für Klassenlehrer*innen: Wichtige Hinweise zu den Wahlen

Die Wahlen auf der ersten Elternversammlung legen den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule im neuen Schuljahr. Hier sind die wichtigsten Punkte gemäß dem Berliner Schulgesetz (SchulG):

  • Wer lädt ein? Bei neugebildeten Klassen lädt die Klassenleitung ein. In bestehenden Klassen laden die amtierenden Klassenelternsprecher*innen in Absprache mit Ihnen ein.

  • Was wird gewählt?

    • Zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher*innen (und Stellvertreter*innen, max. vier).

    • Zwei Vertreter*innen für die Klassenkonferenz (und Stellvertreterinnen, max. vier). Diese Aufgabe kann auch von den Klassenelternsprecherinnen (in Personalunion) übernommen werden.

  • Wer ist wählbar? Sorgeberechtigte und andere volljährige Personen (z.B. Lebenspartner*innen oder Großeltern) mit einer Vollmacht der Sorgeberechtigten.

  • Mitgliedschaft in der GEV: Alle gewählten Klassenelternsprecher*innen sind automatisch Mitglieder der Gesamtelternvertretung (GEV). Bitte informieren Sie die Eltern über den (meist schon feststehenden) Termin der ersten GEV.

 

Kommunikation ist der Schlüssel: Unterstützen Sie als Klassenlehrkraft die gewählten Elternvertreter*innen bitte dabei, die Kontaktdaten der Eltern zu sammeln. Für einen reibungslosen Informationsfluss (z.B. per E-Mail-Verteiler oder datenschutzkonformen Messengern) ist die Erreichbarkeit aller Eltern wichtig. Bitte beachten Sie dabei den Datenschutz (BCC bei E-Mails, Einverständniserklärungen).

 

Wir empfehlen zudem, dass auch Sie als Klassenleitung eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit den Elternvertreter*innen bereitstellen.

Für Eltern und Elternvertreter*innen: Ablauf und Formulare

Um die Wahlen rechtssicher und reibungslos durchzuführen, stellen wir Euch hier die wichtigsten Informationen und Vorlagen zur Verfügung.

Ablauf der Wahl (gemäß SchulG Berlin)

  1. Feststellung der Wahlberechtigten: Wahlberechtigt sind die anwesenden Erziehungsberechtigten (§ 89 SchulG). Pro Kind gibt es zwei Stimmen (max. vier bei Geschwistern in derselben Klasse).

  2. Wahlleitung: Es muss eine Wahlleitung gewählt werden (§ 117, § 118 SchulG). Diese Person darf selbst für kein Amt kandidieren.

  3. Die Wahl: Grundsätzlich wird geheim per Stimmzettel gewählt. Eine offene Wahl ist nur möglich, wenn dies beantragt und von allen anwesenden Wahlberechtigten einstimmig beschlossen wird.

    • Klassenelternsprecherin:* 2 Personen + bis zu 4 Stellvertreter*innen (§ 89, Abs. 3).

    • Klassenkonferenz: 2 Vertreterinnen + bis zu 4 Stellvertreterinnen (§ 89, Abs. 3). (Personalunion mit Klassenelternsprecher*in möglich durch einfachen Mehrheitsbeschluss).

Einspruch gegen die Wahl kann innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung schriftlich bei der Wahlleitung eingelegt werden.

 

Vorlagen für die Klassenelternversammlung

 

Wir danken Euch und Ihnen für Ihr Engagement und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne unserer Kinder!

Eure Elternvertretung am FMBG